§ 6b des EStG ermöglicht es Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen, stille Reserven aus der Veräußerung bestimmter Wirtschaftsgüter auf ein Ersatzwirtschaftsgut zu übertragen. Dadurch kann die Besteuerung des Veräußerungsgewinns zunächst aufgeschoben werden.

Veräußert ein Unternehmen beispielsweise ein Grundstück oder ein Gebäude und erzielt dabei einen Gewinn, muss dieser Gewinn grundsätzlich versteuert werden. Nach § 6b EStG kann der Gewinn jedoch auf ein neu angeschafftes Wirtschaftsgut übertragen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Eine wichtige Voraussetzung ist, dass das veräußerte Wirtschaftsgut zuvor für einen bestimmten Zeitraum zum Betriebsvermögen gehört hat. Außerdem muss die Reinvestition innerhalb einer festgelegten Frist erfolgen.

Durch diese Regelung soll es Unternehmen erleichtert werden, betriebliche Investitionen fortzuführen, ohne dass sofort eine steuerliche Belastung entsteht.